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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GLT Zertifizierung und Service GmbH

1 Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner ist die GLT Zertifizierung und Service GmbH, Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin („GLT“ oder „wir“ oder „uns“). Kunde („Kunde“ oder „Sie“ oder „Ihnen“) ist jede natürliche oder juristische Person, die nicht Verbraucher im Sinne § 13 BGB ist. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Folgegeschäfte, selbst wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf hingewiesen wird. Ausdrückliche andere Vereinbarungen zum Vertragsinhalt haben Vorrang vor diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1.3 GLT ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Widersprechen Sie der Änderungsmitteilung, so besteht für GLT ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Kabelzug Software (nachfolgend "Software") im Unternehmen des Kunden über das Internet.

2.2 Abweichende Regelungen, zum Beispiel individuelle Angebote, bedürfen der Schriftform. Diese enthalten dann eine Leistungsbeschreibung und Preise je Leistungsposition.

2.3 Sollen wir im Rahmen eines Vertrages eine Garantie übernehmen, bedarf diese zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

2.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, z. B. als Anlage zu Anfragen, Bestellungen, Auftragsbestätigungen etc., werden durch GLT nur akzeptiert, wenn diese explizit schriftlich durch uns bestätigt wurden.

3 Leistungen von GLT

3.1 GLT gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern und im vereinbarten Funktionsumfang über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser, eine App oder andere vergleichbare Softwareprogramme, soweit diese von GLT in der Übersicht der unterstützten Softwareprogramme aufgelistet werden. Später hinzukommende Softwareprogramme ist der Kunde berechtigt zu nutzen. Im Falle des späteren Wegfalls von Softwareprogrammen wird GLT die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen, ist jedoch nicht verpflichtet, ein bestimmtes Softwareprogramm dauerhaft zu unterstützen. Hiervon ausgenommen ist die Bereitstellung in einem Browser, welche dauerhaft zur Verfügung stehen muss.

3.2 GLT bietet die Software in folgenden Versionen und mit folgenden Leistungsinhalten an:

Version

Basic

Profi

Profi+

Preis netto (pro Jahr Vertragslaufzeit)

240,00 EUR

480,00 EUR

Auf Anfrage

Leistungen

- ein Nutzeraccount
- 1 Projekt anlegen und berechnen
- aktuelles Projekt ändern
- voller Berechnungsumfang
- tabellarische Ergebnisdarstellung
- Export als PDF

- drei Nutzeraccounts
- unbegrenzt Projekte anlegen und berechnen
- Projekte verwalten und ändern
- voller Berechnungsumfang
- tabellarische Ergebnisdarstellung
- visuelle Ergebnisdarstellung
- Export als PDF

- voller PROFI-Umfang
- individuelle Erweiterungen (Gegen gesondertes Entgelt)
- Programmierung von Sonderfunktionen (Gegen gesondertes Entgelt)
- bevorzugter Support



3.3 Die gleichzeitige Bestellung verschiedener Versionen ist möglich.

3.4 Die mehrfache Bestellung der gleichen Version zur Erhöhung der Gesamtzugänge ist möglich.

3.5 Für jeden gebuchten Nutzeraccount erhält der Kunde individuelle Zugangsdaten. Bucht der Kunde verschiedene Versionen der Software, so sind die zugehörigen Nutzeraccounts jeweils logisch und instanziell voneinander getrennt. Ein versionsübergreifender Zugriff auf Projekte ist daher nicht möglich.

3.6 GLT gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.

3.7 Weiterhin stellt GLT dem Kunden nach Vertragsschluss innerhalb der Software Tutorial-Videos zur Verfügung, die vom Kunden als Benutzerdokumentation betrachtet werden können.

3.8 GLT kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. GLT wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

3.9 Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet GLT nicht, es sei denn die Parteien haben Abweichendes vereinbart.

3.10 GLT wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.

3.11 GLT wird nach dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten durch Backups vornehmen. GLT treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich. planhero wird dem Kunden hierzu eine Möglichkeit bereitstellen, seine Daten in regelmäßigen Abständen zu sichern.

3.12 Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern von GLT abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.

4 Nutzungsvoraussetzungen

4.1 Für die Nutzung der Software müssen Kunden über einen Computer verfügen (z. B. Desktop-Computer, Laptop, Notebook oder Tablet), der über eine ausreichend schnelle Internetverbindung verfügt (z. B. einen DSL-Anschluss).

4.2 Die Nutzung unserer Software über Smartphones ist prinzipiell möglich. Es bestehen aber technisch bedingte Einschränkungen in der Nutzbarkeit, da unsere Angebote aufgrund der komplexen, aber notwendigen Datenerfassungen nicht auf die Nutzung von Smartphones optimiert sind.

5 Support

5.1 GLT richtet für Kunden für Anfragen zu Funktionen der Software einen Support-Service ein.

5.2 Anfragen zu Funktionen der Software, zum Vertragsmodell, zu Unterstützung bei der Konfiguration und zu sonstigen allgemeinen Themen können vom Kunden über die auf der Website von GLT sowie in der Software angegebenen Kontaktwege (Telefon, E-Mail, Ticketsystem) gestellt werden.

6 Service-Level; Störungsbehebung

6.1 GLT gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99,5% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von GLT.

6.2 Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Bearbeitungszeit und der innerhalb der Bearbeitungszeit mitgeteilten Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.

6.3 Der Kunde hat Störungen unverzüglich an die auf der Website von GLT hierfür hinterlegten Kontaktdaten zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).

6.4 Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird GLT spätestens binnen 24 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – bearbeiten (Bearbeitungszeit). Sobald absehbar ist, wann eine Behebung der Störung möglich ist, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

6.5 Sonstige Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 48 Stunden innerhalb der Servicezeiten bearbeitet (Bearbeitungszeit).

6.6 Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen von GLT.

6.7 Für jede 24 Stunden der Unterschreitung der monatlichen Verfügbarkeit der Leistungen verwirkt GLT eine Vertragsstrafe iHv 10 % der im jeweiligen Monat zu entrichtenden Vergütung aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag. Die Berechnung der konkreten Vertragsstrafe erfolgt hierbei auf Basis der tatsächlichen Unterschreitung der Verfügbarkeit anteilig im Verhältnis zu der Maximalstrafe für 24 Stunden und insgesamt beschränkt auf die Höhe der in diesem Monat angefallenen Gesamtkosten.

6.8 Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen GLT bleiben unberührt.

7 Vertragsabschluss

7.1 Sie können sich für die Software zu einer kostenfreien Testphase über unsere Website registrieren. Die Testphase dauert so lange wie bei der Registrierung angegeben, in der Regel einen Monat. Spätestens nach Ablauf der Testphase erhalten Sie zur Einleitung des Bestellprozesses eine Aufforderung (z. B. per E-Mail oder innerhalb der Software), sich für eines der Vertragspakete zu entscheiden. Wenn Sie hierauf nicht reagieren, endet die Testphase ohne weiteren Vertragsabschluss.

7.2 Zum Vertragsabschluss für eine kostenpflichtige Leistung wählt der Kunde auf unserer Website eines der angezeigten Leistungspakete, ggf. mehrfach, aus (z. B. „Basic“). Nach der Auswahl dieses Paketes wird der Kunde aufgefordert, die für den Vertragsabschluss notwendigen Unternehmens- und Zahlungsdaten in ein Webformular einzugeben. Durch die Bestätigung der AGB und der Datenschutzerklärung und drücken auf den Button „Kostenpflichtig bestellen“ kommt der Vertrag des Kunden mit uns zu den gewählten Konditionen zu Stande. Der Kunde erhält eine schriftliche Bestätigung des Vertragsabschlusses per E-Mail.

8 Aufgaben und Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich auf Grundlage der im Rahmen der erstmaligen Anmeldung gesondert zu bestätigenden Nutzungsbedingungen zu verwenden.

8.2 Beabsichtigt der Kunde, Mitarbeiter:innen seines Unternehmens Zugang zur Software zu verschaffen, ist der Kunde verpflichtet, auch gegenüber diesen Mitarbeiter:innen die Einhaltung der Nutzungsbedingungen sicherzustellen.

9 Nutzungsrecht

9.1 Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

9.2 Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff wie in Ziffer 3.1 beschrieben und nach Maßgabe der Regelungen dieses Vertrages zu nutzen.

9.3 Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet. Als Kunde gelten auch die mit dem Kunden nach den Vorschriften des § 15 AktG verbundenen Unternehmen, unabhängig von deren konkreter Rechtsform und der Anwendbarkeit des AktG.

10 Vergütung, Laufzeit und Kündigungsfrist

10.1 Alle in Ziffer 3.2 sowie auf unserer Website aufgeführten Preise sind grundsätzlich Nettopreise, zuzüglich der anfallenden Abgaben und Steuern.

10.2 Die Zahlung erfolgt über den bei der Bestellung ausgewählten Zahlungsweg.

10.3 Sämtliche Leistungen werden als Jahres-Abonnements angeboten. Beginn der Lizenz mit Versendung der Zugangsdaten.

10.4 Die Zahlung ist immer mit dem Beginn des ersten Tages einer Periode für diese Periode fällig. Werden Verträge innerhalb einer Periode gekündigt, besteht kein anteiliger Erstattungsanspruch der Kosten für die Restdauer der Periode.

10.5 Mit Absendung der Bestellung kommt für die gebuchten Leistungen ein Vertrag mit einer Laufzeit von zunächst einem Jahr zustand. Dieser verlängert sich zum Ablauf der Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.  

10.6 Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, sofern die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns buchhalterisch eingegangen ist.  Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

10.7 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie dessen Verpflichtung beruhen. Die Aufrechnung mit Forderungen ist beschränkt auf anerkannte, unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

11 Datenschutz

11.1 Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

11.2 Sofern und soweit GLT im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diesem Vertrag als Anlage beifügen. In diesem Fall wird GLT die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.

11.3 GLT verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit GLT gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. GLT verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.

12 Gewährleistung

12.1 Die der Software zugrundeliegenden mathematischen Berechnungsmodelle werden von GLU mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und regelmäßig anhand der Nutzerfeedbacks auf Korrektheit überprüft. Sollten Mängel auftreten sind die durch den Kunden unverzüglich anzuzeigen.

12.2 Bei jeder Berechnung wird der durchführende Benutzer darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine Modellrechnung handelt, die alle im Projekt hinterlegten Daten berücksichtigt. Da die tatsächlichen Gegebenheiten jedoch immer von den Modelldaten abweichen werden, übernimmt GLT lediglich für die Korrektheit der Berechnung der vorhandenen Daten eine Gewährleistung. Eine Gewährleistung für die Übereinstimmung oder Vollständigkeit aller im Projekt hinterlegten Daten mit der realen Bedingungen kann nicht übernommen werden.

12.3 Bei angezeigten und nachgewiesenen Mängeln führt GLT eine Mängelbeseitigung nach eigenem Ermessen und in angemessener Zeit durch. Uns stehen dabei mindestens zwei Versuche zu. Im Falle eines endgültigen Scheiterns der Mängelbeseitigung kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

13 Haftung

13.1 GLT sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

13.2 Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

13.3 Verstößt der Kunde oder der Dritte gegen die in Abschnitt 7 dargelegten Verpflichtungen, so ist der Kunde GLT gegenüber zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens einschließlich notwendiger Rechtsverfolgungskosten verantwortlich. Erfolgende Rechtsverletzungen durch den Dritten werden so behandelt, als wären diese durch den Kunden selbst erfolgt.

14 Referenzen

14.1 Kunden werden im Rahmen der Qualitätssicherung gebeten, als Referenz für die Software zu fungieren. Erlaubt der Kunde GLT die Referenznennung, so können wir die das Firmenlogo und den Firmennamen als Referenz auf unseren Webseiten und Blogs, in Broschüren, im Vertriebsprozess und in Social-Media-Kanälen und allen anderen Kanälen die GLT kontrolliert, verwenden. Ferner können wir die Referenzen in Kanälen Dritter nutzen, wie Pressemeldungen, auf Messen oder in Printanzeigen. Die Darstellung eines Testimonials (Kundenstimme) und die Veröffentlichung einer ausführlichen Kundenerfolgsgeschichte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und gesonderten Freigabe des Kunden.

14.2 Die vorstehende Regelung gilt bis 5 Jahre nach Vertragsende hinaus.

15 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

15.1 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder sofern Sie keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben.

15.2 Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

15.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.


Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab: 11.05.2022