Thema:
Update zur Ersatzbaustoffverordnung
Referent: Prof. Dr. rer. nat. Frank Bär (Agentur für Bodenaushub, Zwickau)
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) trat ab 01.08.2023 in Kraft und regelt erstmals bundeseinheitlich und rechtsverbindlich die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB).
Im Bereich Bau sind das Bodenmaterialien, Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, bestimmte Schlacken und Aschen. Die Herstellung der MEB, die mit Güteüberwachung durch akkreditierte Stellen verbunden ist, erfolgt dabei in erster Linie in Aufbereitungsanlagen. Hier werden die mineralischen Stoffe (Abfälle) behandelt, sortiert, getrennt, zerkleinert und gesiebt.
Die EBV gibt Materialwerte in Bezug auf definierte Schadstoffe vor und sieht an diese Grenzwerte angepasste Einbauweisen vor.
Wer ist betroffen?
Bauherren und Besitzer von Abfällen aus mineralischen Ersatzbaustoffen, Hersteller, Händler, Makler, Speditionen, Überwachungs- und Untersuchungsstellen, Erzeuger, Aufbereitungsanlagen. Aber auch Dienstleister wie Architekten, Planungsbüros, Gutachter, Sachverständige, Akkreditierungsstellen und Behörden
Was soll erreicht werden?
Eindringen von Schadstoffen durch Sickerwasser in Boden / Grundwasser verhindern, Verunreinigungen ausschließen, Aufhebung länderspezifischer Regelungen, Reduzierung des behördlichen Überwachungsaufwandes, Aufheben von Rechtsunsicherheiten,
Welche technischen Bauwerke im Tief- und Straßenbau sind betroffen?
Schienenverkehrswege, befestigte Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwälle
Termin:
23.01.2025, 9:00 - 16:00 Uhr
Ort:
Parkhotel zum Stern, Hersfelder Straße 1, 36280 Oberaula
Zielgruppe:
Geschäftsführer, Bauleiter, Kalkulatoren, Poliere sowie entsprechendes Personal von Versorgungsunternehmen und Ingenieurbüros.
Kosten (netto):
360,00 €/ Person *) Mitgliedsunternehmen der Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e.V.
520,00 € / Person
(im Preis enthalten sind Seminarunterlagen, Mittagessen, Getränke, Pausenkaffee und Teilnahmebestätigung)